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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Ab 1.1.2020 ist der elektronische Empfang für Unternehmen verpflichtend. Seit 1. Dezember funktioniert die eZustellung mittels „MeinPostkorb“. Das ist zu tun.

Bürgerserviceportal versus Unternehmensserviceportal (USP)
Für Private ist die Teilnahme an der eZustellung von behördlichen Schriftstücken freiwillig und funktioniert über das Bürgerserviceportal www.oesterreich.gv.at. Unternehmen sind hingegen verpflichtet zum elektronischen Empfang über das Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at.

Wenn man bereits ein elektronisches Postfach nutzte, z.B. von der Post oder der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, so wurde dieses Postfach per 1.12.2019 an „MeinPostkorb“ übertragen. Darüber wurde man mit einem Infoschreiben informiert. Auch Unternehmenszugänge, wie z.B. FinanzOnline oder das ERV-Portal, werden automatisch in das USP übernommen.

Es gibt in beiden Portalen den Punkt „MeinPostkorb“. Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Postkörbe. Im Postkorb auf www.oesterreich.gv.at landen behördliche Schriftstücke, die mit der natürlichen Person zu haben – u.a. auch SVA-Schriftstücke. Im USP findet man behördliche Schriftstücke, die mit dem Unternehmen zu tun haben. Es macht also Sinn, sich bei beiden Portalen anzumelden.

Pflicht für Unternehmen
Unternehmen inkl. Vermieter müssen die eZustellung via USP „MeinPostkorb“ einrichten. Ausgenommen sind nur Kleinunternehmer und Unternehmen ohne Internetanschluss oder ohne Handy. Ausreichend sind ein Internet-PC und ein Tastenhandy.

Handysignatur erforderlich
Für den Empfang von elektronischen „Einschreibern“ braucht man eine Handysignatur. Wer noch keine Handysignatur hat, sollte sich rasch darum kümmern, damit die elektronische Zustellung möglichst ab Anfang 2020 klappt. Dazu geht man am einfachsten persönlich mit Handy und Ausweis in eine Registrierungsstelle:

https://www.handy-signatur.at/hs2/#!infos/getyourhandysignatur-registration

Die Handysignatur wird dann innerhalb weniger Minuten aktiviert.

Anmeldung USP
Mit aktivierter Handysignatur kann man sich bzw. das Unternehmen im USP registrieren:

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/home/registrieren.html

Aktivierung „MeinPostkorb“
Ist das geschafft, so muss man unter Services > MeinPostkorb eine Email-Adresse hinterlegen für die Benachrichtigung über einen Posteingang.

Tipps

  • Aktivieren Sie eine Abwesenheitsnotiz, wenn Sie z.B. verreisen. Sonst versäumen Sie womöglich wichtige Einspruchs- oder Beschwerdefristen.
  • Hinterlegen Sie zwei Email-Adressen für jeden Abholer, falls es ein technisches Problem mit einer Adresse gibt.
  • Aktivieren Sie zwei Postbevollmächtigte, die sich gegenseitig vertreten können

 

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