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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag voll absetzen zu können.

Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen in unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

VORAUSSETZUNGEN
   
Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)
betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
Grundfreibetrag:
13% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 3.900 Euro),
Geht automatisch, daher kein Handlungsbedarf
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB: 45.350 Euro
Achtung: Betriebsausgabenpauschale ist nicht möglich.
INVESTITIONEN
Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (zB Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)
Gebäude und Mieterinvestitionen
Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank
- nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)
- nicht Luftfahrzeuge
- nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung
- nicht von Konzerngesellschaft gekauft
- nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie
- nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter
Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)
Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2019, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

 

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