Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Diese verlangt von fast allen Unternehmen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Was das ist und wer betroffen ist, erfahren Sie hier.
Wer muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen?
Grundsätzlich alle Unternehmen und Vereine, die personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen ein Verarbeitungsverzeichnis. Kein Datenverarbeitungsverzeichnis brauchen Sie, wenn alle der folgenden Voraussetzungen gleichzeitig zutreffen:
Diese Ausnahmebestimmung ist jedoch insgesamt nicht sehr praxisrelevant. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Unternehmen und Vereine, die eine Kunden- oder Mitgliederdatenbank führen oder eine Mitarbeiterverwaltung betreiben, ein Verarbeitungsverzeichnis benötigen.
Verantwortliche müssen mehr dokumentieren
Die DSGVO unterscheidet zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern. Ein Verantwortlicher entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Ein Auftragsverarbeiter bearbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, in welche der beiden Kategorien Sie fallen, fragen Sie Ihre Berufsvertretung wie Kammer oder Fachgruppe.
Verarbeitungsverzeichnis Verantwortliche
Das Verarbeitungsverzeichnis eines Verantwortlichen muss folgende Informationen enthalten:
Vorlagen und Muster Verantwortliche der Interessensvertretungen (Auswahl)
Wirtschaftskammer
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-muster-verarbeitungsverzeichnis-verantwortliche.html
Ziviltechnikerkammer
https://www.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure/Datenschutz/Verzeichnis_von_Verarbeitungstaetigkeiten_Verantwortlicher_Muster_08_02_2018.docx
Ärztekammer Wien – Einzelpraxen
http://www.aekwien.at/datenschutzgrundverordnung/einzelpraxen
Ärztekammer Wien – Gruppenpraxen
http://www.aekwien.at/datenschutzgrundverordnung/gruppenpraxen
Ärztekammer Salzburg – Unterlagen für Einzel- und Gruppenpraxen
http://www.aeksbg.at/dsgvo-datenschutzgrundverordnung
Verarbeitungsverzeichnis Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter brauchen ein nicht ganz so umfangreiches Verarbeitungsverzeichnis.
Vorlagen und Muster Auftragsverarbeiter der Interessensvertretungen (Auswahl)
Wirtschaftskammer
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-muster-verarbeitungsverzeichnis-auftragsverarbeite.html
Ziviltechnikerkammer
https://www.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure/Datenschutz/Verzeichnis_von_Verarbeitungstaetigkeiten_Auftragsverarbeiter_Muster_19_02_2018.docx
FAQs zum Verarbeitungsverzeichnis
Die Wirtschaftskammer hat FAQs zum Verarbeitungsverzeichnis zusammengestellt.
https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/eu-dsgvo-verarbeitungsverzeichnis-faq.html
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