Haben Sie im letzten Jahr Honorarnoten bezahlt? Wenn ja, müssen Sie diese eventuell dem Finanzamt melden. Wer elektronisch meldet, hat bis Ende Februar Zeit.
Honorare an folgende Personen müssen gemeldet werden:
Sie müssen aber nicht melden, wenn das gesamte Nettohonorar inklusive Reisekostenersätze 900 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet und für eine einzelne Leistung nicht mehr als 450 Euro bezahlt wurde. Neben der Meldung an das Betriebsfinanzamt, muss man eine Kopie auch an den Honorarempfänger übergeben.
Meldung von Auslandshonoraren
Zahlungen ins Ausland für bestimmte Dienstleistungen müssen gemeldet werden. Die Mitteilungspflicht betrifft folgende Dienstleistungen:
Sie brauchen dann nicht zu melden
Information des Finanzministeriums zur Meldung von Vermittlungsleistungen
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=e807e3ff-1e1e-4bc3-93a2-867e2114a41d
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