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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Seit Jahren wird diskutiert, dass Ausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer der Sozialversicherung unterliegen. Der Start wurde immer wieder verschoben. Nun soll es ab 2019 aber Ernst werden. Wir geben einen Überblick über diese Regelung und deren Auswirkung.

Laut Gesetz hat die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) schon immer das Recht, Beiträge auf Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer zu kassieren. Das Problem besteht aber für die SVA, die Höhe der Dividende zu erfahren, da diese zumeist nicht in der Steuererklärung aufscheint.

Einen ersten zaghaften Versuch startete die SVA Oberösterreich und schickte ab 2014 Fragebögen an Gesellschafter-Geschäftsführer aus. Seit zwei Jahren enthält auch das KESt-Meldeformular Ka 1 eine Meldung mit Angabe des Namens und der SV-Nummer des Dividendenempfängers. Allerdings ergab die Meldung bis jetzt keine Aufforderung zur Beitragszahlung.

Man wartet seit Jahren gespannt auf eine Verordnung, die die genaue Vorgangsweise der Beitragseinhebung regeln soll. Aus gut informierten Kreisen haben wir erfahren, dass es 2019 nun tatsächlich so weit sein soll. Bis Ende 2018 werden jedenfalls keine Beiträge auf Dividenden vorgeschrieben. Man kann aber freiwillig die Ausschüttungen bis zur Höchstbeitragsgrundlage in die Beitragsgrundlage einbeziehen lassen. Hier genügt ein formloser Antrag.

Betroffen sind Ausschüttungen an:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer Wirtschaftskammer (WK)-zugehörigen GmbH (Gewerbeschein).

Umkehrschluss: NICHT betroffen sind Ausschüttungen an:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer, die die Höchstbeitragsgrundlage bereits erreicht haben, bzw.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer nicht WK-zugehörigen GmbH (z.B. Ziviltechniker, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare). Dieser Punkt ist allerdings unklar und die Verordnung wird uns hoffentlich ein Klarstellung bringen.

Da es diese Verordnung noch nicht gibt, sind Änderungen möglich. Wir halten Sie am Laufenden.

Tipp: Betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer können 2018 noch ausschütten ohne Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Wir beraten Sie gerne.

 

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