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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Ab Jänner 2019 wird die Sicherung von Bankguthaben und Spareinlagen zentral im Einlagensicherungsfonds organisiert. Inhaltlich ändert sich nichts.

Einlagensicherung Austria GmbH
Alle österreichischen Banken mit Ausnahme der Erste Bank und Sparkassen sichern ab 1.1.2019 ihre Einlagen in einem eigenen Einlagensicherungsfonds ab. Dieser startet mit 500 Mio. Euro. Das sind rund 0,31 Prozent der gesicherten Einlagen. Bis 2024 muss der einbezahlte Betrag den Zielwert von 0,8 Prozent erreichen.

Der Einlagensicherungsfonds ist bei der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt, die Finanzmarktaufsicht übernimmt die Kontrolle. Die Erste Bank und Sparkassen bleiben ihn ihrem bisherigen Sicherungssystem.

100.000-Euro-Grenze bleibt
Inhaltlich ändert sich an der Einlagensicherung nichts. Bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank sind gesichert. Diese Grenze gilt auch für nicht-natürliche Personen wie GmbHs oder Vereine. In bestimmten Fällen – z.B. wenn die Einlage aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie stammt – erhöht sich der gesicherte Betrag auf 500.000 Euro pro Kunde und Bank für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Gutschrift auf dem Konto.

Tipp: Wer über Spareinlagen über 100.000 Euro verfügt, sollte diese auf mehrere Banken aufteilen, damit die Grenze von 100.000 Euro pro Bank nicht überschritten wird.
Weitere Infos: https://www.einlagensicherung.at/

FAQs zur Einlagensicherung
https://www.einlagensicherung.at/FAQs%20Einlagensicherung%20und%20Anlegerentschaedigung.pdf

 

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