Haben Sie geschäftlich mit dem Vereinigten Königreich zu tun? Wer hier mit "ja" antwortet, sollte die verschiedenen Brexit-Varianten im Auge behalten.
Variante 1: "Deal-Brexit"
Wenn das Austrittsabkommen vor dem 29. März 2019 doch noch vom britischen Parlament angenommen wird, dann ändert sich bis 31.12.2020 gar nichts. Das Vereinigte Königreich (United Kingdom, UK) wird dann bis zu diesem Stichtag wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt und bleibt weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes. Wie es ab 2021 weiter geht, soll ein weiteres Nachfolgeabkommen regeln. Kommt dies nicht zustande, dann kommt es 2021 zu den gleichen Auswirkungen wie beim "No-Deal-Brexit".
Variante 2: "No-Deal-Brexit"
Wenn es kein Austrittsabkommen gibt, dann kommt es zu einem ungeregelten Austritt. Das Vereinigte Königreich wird mit Stichtag 29. März 2019 zu einem Drittstaat im Verhältnis zu den EU-Mitgliedsstaaten.
Vereinigtes Königreich – Großbritannien
Obwohl alle vom Brexit sprechen und damit nur Großbritannien in diesem Begriff vorkommt, ist stets das Vereinigte Königreich gemeint und inkludiert Großbritannien und Nordirland.
Problemfeld Warenverkehr
Wer Waren nach UK exportiert oder von UK importiert, muss sich dem Thema Drittland stellen. Wer bereits mit anderen Drittländern Geschäftsbeziehungen hat, kennt sich mit Zoll und Einfuhrabgaben bereits aus. Tipp: Drittlandsneulinge können anhand der Brexit-Checkliste (Link siehe unten) die Anforderungen prüfen.
Problemfeld Umsatzsteuer
Diese Auswirkungen bewirken auch eine Änderung in der Rechnungsausstellung. Fragen Sie bei Ihrer Fakturierungssoftware nach einem Update.
Problemfeld Personenfreizügigkeit
Tipp: Brexit-Checkliste der Wirtschaftskammer
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/brexit-checkliste-wko.pdf
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