Aus GKK wird ÖGK: Anfang 2020 wurden aus den neun Gebietskrankenkassen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Für Versicherte und Arbeitgeber ändert sich vorerst nichts.

Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt
Alle Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. Steuerberater ist nicht mehr erreichbar) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchzuführen:

  • per Telefon 05 7807 60 oder
  • per Fax 05 7807 61 (Fax-Vorlage)

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.728185&version=1579100822

Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.

Lohn- und Gehaltserhöhungen
Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2020 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter und -löhne werden im Schnitt um 2,20 Prozent erhöht.
    Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Metallgewerbe Arbeiter: Die Mindestlöhne sowie die IST-Löhne werden um 2,50 Prozent erhöht.
  • Metallgewerbe Angestellte: Die Mindestgehälter und die IST-Gehälter werden um 2,40 Prozent erhöht.
  • ZT-Angestellte: Die Mindestgehälter werden um 2,50 Prozent erhöht.

Lohnnebenkosten gesenkt
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) sinkt per 1.1.2020 von derzeit 0,35  auf 0,20 Prozent. Dadurch reduziert sich der SV-Dienstgeberanteil. Die Auflösungsabgabe in Höhe von 131 Euro fällt ab 01.01.2020 weg.

Sozialversicherungswerte 2020
Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2020
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.846783&portal=oegkdgportal&viewmode=content

Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz in Österreich, EU/EWR oder Schweiz. Für den vollen Betrag muss man entsprechend verdienen und Lohnsteuer bezahlen. Der Bonus kann auch geteilt werden.

Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.

Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.

 

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