Der Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen hilft nun endlich auch Zulieferbetrieben. Aber nur, wenn das Unternehmen mindestens die Hälfte seines Umsatzes mit Unternehmen erzielt, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind.
Voraussetzungen
Indirekt betroffen ist ein Unternehmen dann, wenn es im Betrachtungszeitraum
Wie viel wird ersetzt?
Die Ersatzrate richtet sich nach dem branchenspezifischen Rohertrag, den man in der Branchenliste findet (siehe Link unten). Berechnungsgrundlage sind die Umsätze aus November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen gemacht wurden. Mit Nachweis kann auch ein höherer Umsatzanteil als 2019 beantragt werden. Bei Jungunternehmern wird mit den ersten Umsätzen bis 31.10.2020 verglichen.
Antrag
Der Lockdown-Umsatzersatz II kann noch bis 30. Juni 2021 über FinanzOnline beantragt werden. Der Antrag wird in der Regel durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eingebracht, da die Höhe des Umsatzausfalls und die Plausibilität der Höhe des Anteils der begünstigten Umsätze am Gesamtumsatz in den Betrachtungszeiträumen bestätigt werden muss.
Weitere Infos, Richtlinie und FAQs unter:
https://www.umsatzersatz.at/indirekt/
Branchenkategorisierung Lockdown Umsatzersatz II
http://umsatzersatz.at/branchenkategorisierung
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