Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt
Alle Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden.
Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. Steuerberater ist nicht mehr erreichbar) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchzuführen:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.728185&version=1579100822
Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.
Lohn- und Gehaltserhöhungen
Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2021 (Auszug):
Kündigungsfristen Arbeiter ab Juli 2021
Die ursprünglich für Jänner geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern an jene der Angestellten wird um ein halbes Jahr verschoben. Dienstgeber-Kündigungsfristen für Arbeiter ab 1. Juli 2021:
Es kann nur mit Ablauf des Kalendervierteljahres gekündigt werden. Der Arbeitsvertrag kann aber auch eine Kündigung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats vorsehen. Für Saisonbranchen können im Kollektivvertrag abweichende (kürzere) Kündigungsfristen geregelt werden.
Sozialversicherungswerte 2021
Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2021
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.860645&portal=oegkdgportal
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz in Österreich, EU/EWR oder Schweiz. Für den vollen Betrag muss man entsprechend verdienen und Lohnsteuer bezahlen. Der Bonus kann auch geteilt werden.
Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.
Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.
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