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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Die Corona Kurzarbeit wird ein weiteres Mal für besonders hart von der Krise betroffene Branchen verlängert. Die Verlängerung beginnt ab 1. Oktober 2020 und kann für weitere 6 Monate beantragt werden. Hier die bisher bekannten Eckdaten.

 

 

 

Es gilt unverändert – wie in Phase I+II:

  • Arbeitnehmer erhalten weiterhin die Nettoersatzrate 80/85/90 %
  • Ausgefallene Arbeitsstunden inkl. Lohnnebenkosten und Krankenstände werden dem Arbeitergeber vom AMS ersetzt
  • Die Behaltepflicht nach Beendigung der Kurzarbeit beträgt unverändert 1 Monat

 

Neuerungen in Phase III:

  • NEU: Arbeitszeit muss zwischen 30% und 80% betragen (dazu werden auch Ausnahmen für Sonderfälle möglich sein)
    BISHER: Reduktion der Arbeitszeit auf 10-90 %
  • NEU: während des Genehmigungsverfahrens wird die wirtschaftliche Betroffenheit überprüft, um Missbrauch vorzubeugen. Dazu ist eine Prognoserechnung zu erstellen.
  • NEU: verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft für Arbeitnehmer. Die Abwicklung erfolgt gemeinsam mit dem AMS und die Weiterbildung erfolgt in der Nicht-Arbeitszeit.

 


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