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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Die Österreichische Gesundheitskasse erweitert die Möglichkeiten für coronabedingte Stundungen. Alle Meldeverpflichtungen bleiben weiterhin aufrecht.

 

 

 

Beitragszeitraum Frist Verzugszinsenfrei? Antrag erforderlich
   
Feb, März, April 2020 15.01.2021 ja Nein
Mai, Juni, Juli 2020 31.08.2020 Nachsicht möglich Ja-> über Webeku bzw. pdf auf ÖGK Homepage ab 5.6.2020

Ausnahme – auch KUA!: Für Unternehmen, die Anspruch auf eine Unterstützungsleistung haben (zB Kurzarbeitsbeihilfe, Freistellung eines Risikopatienten oder Absonderung nach § 7 Epidemiegesetz 1950, etc) gilt: die betroffenen Beiträge dieser Unternehmen sind bis 15. des zweitfolgenden Monats nach Auszahlung der Beihilfen-, Erstattungs- oder Vergütungszahlung zu entrichten.

Ratenvereinbarungen sollen bis Ende 2021 ermöglicht werden, für die Beitragszeiträume 02-04/2020 verzugszinsenfrei.

Informationsschreiben ÖGK
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.859314&portal=oegkportal

 

 

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