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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Die aktuelle Krisensituation fordert uns alle. Wir müssen die Situation täglich neu bewerten und über weitere Maßnahmen entscheiden. Mit Datum heute möchten wir Sie über unsere geplante Vorgangsweise informieren.

Journaldienst/Kanzleibetrieb

Unsere Kanzlei bleibt in erheblich reduziertem Umfang geöffnet und erreichbar.

Telefonische Erreichbarkeit weiterhin gegeben

Wir sind telefonisch weiterhin wie gewohnt zu erreichen. Sie wählen daher wie gewohnt unsere Telefonnummer plus die bekannte Durchwahl. Im Falle, dass Ihr persönlicher Ansprechpartner gerade nicht erreichbar ist, meldet sich unser eingerichteter Journaldienst.

Besprechungen

Alle Besprechungen und Termine sowohl in der Kanzlei als auch auswärts werden auf ein Minimum reduziert.

Office und Home Office Betrieb läuft parallel

Solange es möglich ist, werden wir unsere Kanzlei weiterhin besetzt halten. Sie können bis auf weiteres Unterlagen bringen und abholen. Wir bitten im Vorhinein um eine kurze telefonische Ankündigung. Der Bundeskanzler hat an die Unternehmer appelliert, allen Mitarbeitern Telearbeit zu ermöglichen. Daher haben alle Mitarbeiter ab heute Montag die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Wir bedanken uns bei all unseren Mitarbeitern für ihre kooperative und verantwortungsvolle Haltung!        

Wir möchten Ihnen natürlich auch in dieser ungewissen Zeit mit unserem Rat und wichtigen Informationen unterstützen.


Weiters sind folgende Links dazu für Sie hilfreich:

BMF: Steuerliche Sonderregelung betreffend Coronavirus

Parlament: COVID-19 Gesetz

WKO: Kriterien für die Schließung von Geschäften

WKO: Coronavirus Allgemeininfo

WKO: FAQ: WKO-Informationen zum Coronavirus

WKO: Corona-Kurzarbeit

AWS: Überbrückungsgarantien

OEHT: Überbrückungsfinanzierung & Haftungsrahmen

 

Die Ereignisse überschlagen sich gerade. Im Stundentakt gibt es neue Einschränkungen und Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus. Fast alle Unternehmen sind davon betroffen.

Wir möchten unsere Newsletter-Empfänger auf die Möglichkeiten hinweisen, die Sie bei Liquiditätsengpässen haben:

 

Finanzierungsthemen

AWS
Zur Unterstützung bei Liquiditätsengpässen, die durch Umsatzausfälle als Folge des Corona-Virus entstehen, werden Garantien für Überbrückungsfinanzierungen durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank und die Austria Wirtschaftsservice GmbH angeboten.

Gastronomie / Hotellerie – Überbrückungsfinanzierung & Haftungsrahmen für Hotellerie & Gastronomie
In bestimmten Fällen gibt es von der ÖHT Österreichischen Tourismusbank Überbrückungsfinanzierungen und Zahlungserleichterungen für Kreditrückzahlungen (https://www.oeht.at/).

 

Stundung von Zahlungen ans Finanzamt und Krankenkasse

Am Montag 16. März sind die Finanzamtszahlungen und die Sozialversicherungsbeträge der Mitarbeiter fällig. Bei Liquiditätsproblemen aufgrund des Corona-Virus und den damit verbundenen Maßnahmen sind Stundungen und Ratenzahlungsanträge möglich.

 

Erleichterung Krankenkassenbeiträge
Die Österreichische Gesundheitskasse hat informiert, dass Stundungen und Ratenvereinbarungen unbürokratisch erledigt werden.

Österreichische Gesundheitskasse: Unbürokratische Erleichterungen für die Unternehmen festgelegt
(https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857694&portal=oegkportal&viewmode=content)

 

Erleichterung Finanzamtszahlungen
Auch das Finanzministerium hat informiert, dass Stundungen und Ratenvereinbarungen aufgrund des Corona-Virus sofort bearbeitet werden. Betroffene können außerdem beantragen, dass keine Stundungszinsen festgesetzt werden.

 

Information des Finanzministeriums „Sonderregelung betreffend Coronavirus“
(https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/sonderregelungen-coronavirus.html)

 

Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen
Wer von Gewinneinbußen aufgrund der Corona-Krise betroffen ist, kann die Vorschreibungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen herabsetzen lassen. Auch eine Herabsetzung auf null ist möglich.

Die nächsten Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sind zwar erst am 15. Mai fällig, der Antrag sollte jedoch davor gestellt werden, damit das Finanzamt die Herabsetzung rechtzeitig erledigen kann.

Wir unterstützen Sie!

Wie berichtet sind wir einsatzbereit. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie weiterhin - vorwiegend vom Home Office aus – bei allen Fragen rund um die Corona-Krise und helfen Ihnen bei der Beantragung von Entschädigungen. Wir sind telefonisch und per Email für Sie erreichbar.

Wir halten Sie auch per Newsletter auf dem Laufenden.

Infoservice der Wirtschaftskammer
Die Wirtschaftskammer hat einen Infoservice eingerichtet und bietet zeitnahe und umfassende Informationen für Unternehmen:

Wirtschaftskammer: Corona-Virus Infoservice für Betriebe

(https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html

Sollte der Link nicht funktionieren, gehen Sie bitte auf https://www.wko.at/.

 

Ihnen liebe Geschäftspartner wünschen wir viel Zuversicht und Vertrauen in dieser außergewöhnlichen Situation.

 

 

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