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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Kurz vor der Wahl beschloss der Nationalrat noch Teile der schwarz-blauen Steuerreform. Folgenden Änderungen treten großteils ab 2020 in Kraft. Wir fassen das Wichtigste für Sie zusammen...

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
Kleinunternehmer sind ab 2020 erst umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre Umsätze 35.000 Euro nicht übersteigen. Die Grenze bisher lag bei 30.000 Euro.

Einfachere Pauschalierung für Kleinunternehmer
Kleine Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die unter die 35.000 Euro-Grenze fallen, können künftig ihre Betriebsausgaben komplett pauschalieren. Sozialversicherungsbeträge und Gewinnfreibetrag sind zusätzlich absetzbar. Das Pauschale beträgt für Dienstleister 20 Prozent, für andere Branchen 45 Prozent. Wer genau in den Bereich Dienstleister fällt, soll eine Verordnung regeln.

Das lästige Belegesammeln entfällt und man muss auch kein Anlagenverzeichnis und Wareneingangsbuch führen. Wer schon bisher pauschaliert, profitiert von einer Steuerersparnis durch das höhere Pauschale. GmbH-Geschäftsführer sind allerdings leider ausgeschlossen. Wir informieren Sie genauer, sobald die entsprechende Verordnung erlassen wurde.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro
Die Grenze für die Sofortabsetzung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWGs) verdoppelt sich auf 800 Euro. Damit können z.B. viele IT-Investitionen nun im Jahr der Anschaffung zur Gänze abgesetzt werden.

Krankenversicherungsbeitrag sinkt
Erfreulich für Selbstständige und Bauern: Der Beitrag zur Krankenversicherung (KV) sinkt auf 6,8 Prozent. Die fehlenden 0,85 Prozentpunkte übernimmt der Staat. Damit spart man sich bis zu 640 Euro an KV-Beiträgen, wenn man über der Höchstbeitragsgrundlage verdient.

Eigenstromsteuer entfällt
Bisher musste man für selbst erzeugten Strom aus Photovoltaik ab einer Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr 1,5 Cent pro kWh an Elektrizitätsabgabe bezahlen. Diese Steuer entfällt nun ab 2020. Eine Verordnung soll noch das genaue Verfahren für die Steuerbefreiung klären.

Senkung Umsatzsteuer auf E-Books
E-Books, E-Zeitungen und Hörbücher werden gedruckten Büchern gleichgesetzt. Für sie kommt ab nächstem Jahr der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent zur Anwendung.

Geringverdienende Arbeitnehmer und Pensionisten entlastet
Wer als Arbeitnehmer keine Lohnsteuer aber Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, bekommt ab nächstem Jahr bis zu 700 Euro SV-Bonus als Negativsteuer retour. Bis zu einem Einkommen von 15.500 Euro pro Jahr bekommt man einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von 300 Euro.

Für Pensionisten mit niedriger Pension erhöhen sich der Pensionistenabsetzbetrag und die Negativsteuer. Wir informieren darüber ausführlich in einem unserer nächsten Newsletter.

Motorbezogene Versicherungssteuer und NoVA
Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wird für Zulassungen ab dem 30.9.2020 auch der CO2-Ausstoß berücksichtigt. Auch die NoVA wird für Autos mit hohem CO2-Ausstoß teurer. Hier verdoppelt sich der Malus.

Digitalsteuer für Online-Werbung
Diese neue Steuer betrifft Großunternehmen, die eine Online-Werbeleistung weltweit von 750 Mio. Euro und in Österreich von zumindest 25 Mio. Euro erzielen. Diese zahlen ab Jänner eine Digitalsteuer von 5 Prozent auf Werbeumsätze.

Bagatellgrenze für Drittlandsimporte entfällt
Der Online-Handel aus Drittstaaten wie z.B. China floriert. Hier wird ab 2021 die Bagatellgrenze von 22 Euro für die Einfuhrumsatzsteuer gestrichen. Damit will man Wettbewerbsverzerrungen verringern.

 

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