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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Ab 1. Jänner 2020 sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet. Die Daten dafür kommen aus FinanzOnline und wurden teilweise bereits für die eZustellung übermittelt.

Wer in FinanzOnline nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet hat, bekommt diese Tage eine Info in die Databox, dass die Daten für die eZustellung in das Unternehmensserviceportal (USP) übernommen wurden. Da man das Schreiben in der eigenen Databox abrufen muss, können wir mit unserem Steuerberater-FinanzOnline-Zugang nicht darauf zugreifen.

An der Zustellvollmacht bei uns für Schriftstücke vom Finanzamt ändert sich nichts.

Übernahme der Daten für eZustellung
In dem Brief informiert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, dass die Daten des Unternehmens aus FinanzOnline in das USP übertragen werden, damit ab 1. Dezember 2019 die behördlichen Zustellungen in den elektronischen Postkorb im USP erfolgen kann.

Tipp: Testen Sie schon jetzt, ob Sie ins USP mit Ihrer Handysignatur ein einsteigen können. Ab 1.12.2019 können Sie auf den Eintrag im Teilnehmervereichnis zugreifen und die eZustellung aktivieren.

Funktionen der eZustellung

  • Postbevollmächtiger: Im USP kann ein Postbevollmächtigter – z.B. Mitarbeiter/in oder Geschäftsführer/in – definiert werden. Diese Person kann dann Poststücke für das Unternehmen herunterladen.
  • Aktivierung nachweisliche Zustellung: Grundsätzlich erfolgt die eZustellung nur für nicht-nachweisliche Zustellungen. Auf Wunsch kann man die elektronische Zustellung auch für nachweisliche Zustellungen aktivieren.
  • Abholung elektronische Zustellungen: Ab 1.12.2019 werden behördliche Schriftstücke (nicht nur Schriftstücke des Finanzamtes) über das elektronische Postfach im USP zugestellt.

eZustellung für Private
Auch Bürgerinnen und Bürger können sich ab 1.12.2019 für die eZustellung anmelden. Der Zugriff erfolgt dann über www.oesterreich.gv.at oder die App „Digitales Amt“. www.bmdw.gv.at/ezustellungneu

Hier wird es in den nächsten Monaten noch weitere Informationen geben. Wir halten Sie am Laufenden.

 

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