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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Spenden und Kirchenbeitrag werden automatisch von der Steuer abgesetzt – vorausgesetzt es wurde richtig gemeldet.

Automatische Meldung
Spenden und Kirchenbeträge – bezahlt ab 2017 – werden automatisch ans Finanzamt gemeldet. Dazu muss man der Spendenorganisation Vor- und Nachnamen laut Meldezettel sowie das Geburtsdatum bekannt geben. Die Spendenorganisation und die Kirchenbeitragsstelle melden dann automatisch ans Finanzamt. Die gemeldeten Daten fließen direkt in die Steuererklärung ein.

Kontrolle der Daten und Korrektur
Da die automatische Übertragung erstmalig für den Steuerausgleich 2017 anzuwenden ist, sollten Sie die gemeldeten Daten in FinanzOnline überprüfen. Wenn Sie keinen eigenen FinanzOnline-Zugang haben, können wir als Ihr Steuerberater eine Liste drucken und Ihnen zur Kontrolle gerne schicken.

Sollten Spenden fehlen oder der Betrag nicht stimmen, so nehmen Sie direkt mit der Spendenorganisation Kontakt auf und geben Ihre Daten bekannt. Die Spendenorganisation meldet nach und innerhalb weniger Tage ist die Korrektur in FinanzOnline sichtbar.

Kirchenbeitrag für Partner oder Kind
Sie können den Kirchenbeitrag auch für Ihren (Ehe)partner oder Ihr Kind absetzen, wenn Sie diesen bezahlt haben. Dazu können gemeldete Beträge mit der Beilage L 1d übertragen werden, die mit der Steuererklärung abgegeben wird. Siehe Information des Finanzministeriums.

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer
Absetzbare ausländische Spenden und Zahlungen an ausländische Kirchen werden ebenfalls mit der Beilage L 1d abgesetzt.

Betriebliche Spenden
Wenn eine gemeldete Spende als Betriebsausgabe abgesetzt werden soll oder wenn die betrieblichen Spenden als Sonderausgaben berücksichtigt werden sollen, ist dafür ebenfalls die Beilage L 1d vorgesehen.

Finanzministerium: Informationen für Spenderinnen und Spender
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/informationen-fuer-spender.html

Finanzministerium: Folder "Spendenabsetzbarkeit ab 1.1.2017 - einfach automatisch
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_Spendenabsetzbarkeit_122016_web.pdf?63xfpg

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