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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

2016 wurde der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 10 auf 13 Prozent angehoben. Nun heißt es Kommando retour. Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen werden wieder mit 10 Prozent besteuert.

Aufteilung auf 10 und 13 % entfällt
Mit der Einführung des neuen Umsatzsteuersatzes begann für viele Beherbergungsbetriebe die Qual mit der Aufteilung, wenn im pauschalen Beherbergungsentgelt die Nächtigung (13 Prozent) und die Verköstigung (10 Prozent) enthalten waren. Das ist z.B. bei Zimmervermietung mit Halbpension regelmäßig der Fall. Die Zurücknahme der 13 Prozent trägt somit zu einer Verwaltungsentlastung im Tourismus bei.

Entlastung mit Wintersaison 2018/19
Die Sommersaison ist bereits fixiert, daher gilt der neue alte USt-Satz ab 1. November 2018. Einem etwas günstigeren Winterurlaub steht somit nichts im Wege.

 

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