Kurzfristige Vermietung von Wohnungen über Internetplattformen wie beispielsweise Airbnb oder Wimdu geht schnell und ist unkompliziert. Doch welche Gesetze sind zu beachten? Wir haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt:
Rechtlicher Rahmen |
Mietwohnung: Die Vermietung ist nur erlaubt, wenn im Mietvertrag ein Untermietrecht oder Ähnliches verankert ist. Das gilt auch für Genossenschafts- oder Gemeindewohnungen. Dort ist dies zumeist verboten. |
||
Einkommensteuer (ESt) |
Der Gewinn aus der Vermietung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Dazu muss man den steuerlichen Gewinn ermitteln. Die Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen. Für die Wertminderung der Wohnung dürfen Sie eine Abschreibung (Afa) absetzen. Je nach Art der Vermietung (Anzahl Betten/Wohnungen, angebotenes Service etc.) erzielt man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb. |
||
Umsatzsteuer (USt) |
Bis 30.000 Euro Jahresumsatz ist man Kleinunternehmer und kann ohne USt verrechnen. Die Grenze gilt für alle unternehmerischen Tätigkeiten gesamt in einem Jahr. Wer die Grenze übersteigt, muss im betreffenden Jahr zehn Prozent Umsatzsteuer verrechnen. Das ist auch freiwillig möglich. |
||
Fremdenverkehrsabgabe (Ortstaxe) | In den meisten Gemeinden muss man eine Ortstaxe einheben und abführen. Diese kann entweder ein Prozentsatz vom Umsatz sein oder ein Fixbetrag pro Person. Ansprechpartner ist hier die Gemeinde. | ||
Gewerbeschein |
Kein Gewerbeschein: ist notwendig bei „Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbeschäftigung“. Das ist der Fall, wenn nicht mehr als zehn Fremdenbetten vermietet werden, die Arbeiten durch die gewöhnlich im Haushalt Wohnenden verrichtet werden und es sich um eine vergleichsweise untergeordnete Erwerbstätigkeit handelt. |
||
Statistische Meldungen | Gästeblatt oder Gästeverzeichnis: Die An- und Abmeldung von Touristen erfolgt bei der Gemeinde. Diese Daten fließen letztendlich in die bundesweite Beherbergungsstatistik. Die Formulare dazu erstellt die Gemeinde. | ||
Registrierungspflicht | Um illegale Vermietungen zu unterbinden, hat die Regierung Aufzeichnungspflicht und Haftung für die Plattformbetreiber beschlossen. Die Gesetzesänderung ist derzeit in Begutachtung und soll 2020 in Kraft treten. Eine Verordnung soll weitere Details bringen. |
Weitere Infos auf www.oesterreich.gv.at
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/7.html
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.