Gesellschaftsteuerpflicht bei Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft gemeinschaftsrechtswidrig
In einem seit mehreren Jahren anhängigen Verfahren, welches zwischenzeitig vor dem Europäischen Gerichtshof angelangt ist, zeichnet sich eine Entscheidung zugunsten des von uns vertretenen Steuerpflichtigen ab.
Eine in Deutschland gegründete GmbH verlegte den Ort der Geschäftsleitung kurze Zeit nach Gründung von Deutschland nach Österreich. Diesen Vorgang nahm die österreichische Finanz zum Anlass Gesellschaftsteuer vorzuschreiben was wiederum grundsätzlich auch durch eine Bestimmung im österr. Kapitalverkehrsteuergesetz gedeckt ist.
Unserer Ansicht nach widerspricht diese gesetzliche Regelung jedoch dem Gemeinschaftsrecht und legten wir, unter Beiziehung eines anerkannten Experten im Gemeinschaftsrecht, Hr. Dr. Gernot Aigner, gegen die Ansicht der österreichischen Finanz Berufung ein.
Der Schlussantrag des Generalanwaltes folgt grundsätzlich unserer Rechtsansicht und dürften daher die Chancen auf einen vollen Erfolg sehr hoch stehen. Die Entscheidung des EuGH wird für den heurigen Spätsommer erwartet.
Lesen Sie dazu auch den folgenden Artikel aus der bekannten Fachzeitschrift SWK, verfasst von Dr. Gernot Aigner.
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