Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab dem Veranlagungsjahr 2007, als Ausgleich für die Möglichkeit der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes für Bilanzierer, der Freibetrag für investierte Gewinne geschaffen.

Dieser neue Freibetrag stellt eine sehr attraktive Investitionsbegünstigung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner dar und ist ein wichtiger Schritt in Richtung besserer Eigenkapitalausstattung und betriebliches Wachstum der kleineren Unternehmen.


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Freibetraginvestierte Gewinne (114 KB)

Quellnachweis:
Wirtschaftskammer - http://wko.at